Systemische Psychotherapie wird seit 2020 von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und es erfolgt eine Kostenübernahme. Allerdings nur bei Psychologischen Psychotherapeuten mit Approbation und einem Kassensitz. Da ich diese Voraussetzungen nicht erfülle, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie die Kosten bei mir selbst tragen müssen.
Sollten Sie privat versichert sein, können Sie die Leistung: "Psychotherapie beim Heilpraktiker" (Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz) bei Ihrer Krankenkasse teilweise geltend machen.
Paartherapie nach §19 UStG ist generell keine Kassenleistung.
Kosten
Honorar für Paartherapie/ Paarberatung/ Paarcoaching/ Coaching
Honorar für Psychotherapie (HPG)
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ist als heilkundliche Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit, gemäß § 4 Nr. 14 a UStG.
Bei Selbstzahlung können Sie die Kosten für eine "Psychotherapie beim Heilpraktiker" steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Bereits das Erstgespräch kann zu Verbesserungen führen, es ist eine sehr wichtige Sitzung und wird daher zum gleichen Preis wie die Folgesitzungen verrechnet.
Wichtiger Hinweis: Bei Selbstzahlern wird Ihre Privatsphäre gewahrt. Es werden keine Diagnosen an die Krankenkassen weitergeleitet und dort auch nicht registriert. So erfährt niemand, dass Sie eine psychologische Behandlung in Anspruch genommen haben.
Eine Diagnose in der Krankenakte kann für Sie in Zukunft möglicherweise Versicherungsnachteile nach sich ziehen bzw. zu Risikozuschlägen führen (Bsp. beim Wechsel in eine private Krankenversicherung mit Gesundheitsprüfung, bei privaten Zusatzversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung).
Daher kann es sich lohnen, eine Psychotherapie mit zeitlicher Begrenzung selbst zu zahlen.
Lösungs- und ressourcenorientierte Therapien sind wesentlich kürzer als analytische Verfahren. Die Therapiesitzungen können meist auch in größeren zeitlichen Abständen erfolgen, das richtet sich ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten. Üblich sind Termine aller zwei, drei oder auch vier Wochen. Der finanzielle Aufwand ist also überschaubar. Auch einmalige Sitzungen sind möglich.
Bei Selbstzahlung haben Sie keine langen Wartezeiten, flexible Termine und keinen bürokratischen Aufwand mit den Krankenkassen.
Ebenfalls wichtig: Falls Sie verhindert sind, sagen Sie Termine bitte 24 Stunden vorher telefonisch oder gerne auch per Email ab.. Bitte habe Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen ansonsten den Ausfall in Rechnung stellen muss.